Die neue Version des Antragsprogrammes ANDI zur Antragstellung des Sammelantrages für Agrarförderung und Agrarumweltmaßnahmen 2022 für die Bundesländer Niedersachsen, Bremen und Hamburg seit 15.03.2022 zur Verfügung.
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Für die Druckfunktion aus ANDI 2022 muss auch wie in den Vorjahren ein PDF - Reader (i.d.R. Adobe Reader oder eine Alternative wie der Foxit Reader) zur Verfügung stehen.
Authentifizierung in ANDI
Mit der Registriernummer und der dazugehörigen „PIN“ können sich die Antragstellenden in ANDI 2022 authentifizieren. Ferner ist diese Authentifizierung auch gültig im Schlaginfo-Portal, der HIT/ZID, der Foto-App FANi sowie ERNI.
Nachweis der Erstniederlassung
Neue Antragstellende 2022 müssen ihr Erstniederlassungsdatum des Betriebes mit dem Pflichtversicherungsnachweis der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft in der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) nachweisen. Wird kein Nachweis vorgelegt, kann keine Förderung erfolgen.
Fristen
Das Antragsfristende im Antragsjahr 2022 für die Anträge auf Direktzahlungen und auf Zuweisung von Zahlungsansprüchen ist der 16.05.2022. Wird ein Antrag zu den Direktzahlungen oder ein Auszahlungsantrag in den Agrarumweltmaßnahmen 2022 nach dem 16.05.2022 eingereicht, so führt dies zu Kürzungen. Ein Eingang nach dem 10.06.2022 führt zur Ablehnung.
Das Fristende für neue Anträge auf Agrarumweltmaßnahmen ist der 30.06.2022.
Sie können über ANDI 2022 noch Änderungen zu bereits beantragten Fördermaßnahmen, neue Flächen oder neue ÖVF zum Sammelantrag 2022 im Rahmen eines Änderungsantrages bis zum 10.06.2022 melden. Die nachträgliche Meldung von neuen Schlägen oder neuen Landschaftselementen ist ohne Verspätungskürzungen nur bis zum 31.05.2022 möglich. Nach dem 10.06.2022 führt die Nachmeldung neuer Flächen zur Totalverfristung.
Überlappungsprüfung 2022
Voraussichtlich ab dem 11. April 2022 werden (je nach Bearbeitungsstand) in einem weiteren Layer in ANDI die aktuell für 2022 gemeldeten und importierten Antragsgeometrien aller Antragstellenden sichtbar sein. Etwaige Überlappungen werden in der Geometriebearbeitung unter dem Menüpunkt „Geometrien aller Antragssteller“ in den Layern „Überlappungen Teilschläge“ oder „Überlappungen LE-Teilschläge“ dann farbig ausgewiesen, sobald die Datenbegleitscheine in der zuständigen Bewilligungsstelle der Landwirtschaftskammer Niedersachsen eingereicht und die entsprechenden Geometrien importiert sind.
Ab dem Antragsjahr 2022 wird in Niedersachsen/Bremen das Verfahren der Kontrolle durch Monitoring (KdM) angewendet. Durch Anwendung dieses Verfahrens entfällt die Phase der Vorab-Gegen-Kontrolle (VAG). Für Sie bedeutet das, dass Änderungen oder Korrekturen an den im Sammelantrag beantragten Flächen, sanktionslos bis zum 30.09.2022 über ANDI vorgenommen werden können. Bestehende Überlappungen nach dem 30.09.2022 automatisiert an beiden Schlägen/Teilschlägen mit Sanktionen abgeschnitten.
Berichtigungen
Mittels ANDI 2022 können nach dem 30.09.2022 nur noch beantragte Flächen verkleinert oder ganz zurückgezogen werden.
Modifikation von ökologischen Vorrangflächen (ÖVF)
Ab Mitte Juli 2022 können beantragte ÖVF in begründeten Fällen durch einen Modifikationsantrag bis zum 01.10.2022 modifiziert werden.
Gültigkeitsdaten von Anträgen, Antragsänderungen und Berichtigungen
Als Gültigkeitsdatum für alle Anträge und Berichtigungen gilt der Eingang des jeweiligen Datenbegleitscheins bei der zuständigen Bewilligungsstelle der Landwirtschaftskammer Niedersachsen. Die Anschrift der zuständigen Dienststelle ist auf dem automatisiert erzeugten Datenbegleitschein vorgedruckt.
Weitergehende Informationen zu ANDI2022 sowie dem Antragsverfahren 2022 erhalten Sie auf den Seiten des SLA Niedersachsen und der LWK Niedersachsen.
Beachten Sie bitte auch die Hinweise zum fachlichen und technischen Support!
Kontakte


Dipl.-Ing. agr. (FH)
Ulrich Schütte
EDV-Koordination GB2, Direktzahlungen
0511 3665-1342
0511 3665-1506
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