ASP: Schwarzwildbestände effektiv absenken – Aufwandsentschädigungen für Jagende
Die Schwarzwildbestände so weit abzusenken, dass die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) möglichst unterbunden wird – das ist das präventive Ziel vor einem möglichen Ausbruch der ASP. Für den Mehraufwand, der Jagdausübungsberechtigten und Hundeführern entsteht, gewährt das Land eine finanzielle Unterstützung.
Bitte beachten Sie:
Verfahrensbedingt werden keine Empfangsbestätigungen zu eingereichten „ASP-Anträgen“ versendet.
Antragsberechtigt sind grundsätzlich jagdausübungsberechtigte Personen. Auszahlungsbehörde ist die Landwirtschaftskammer Niedersachsen.
Im Einzelnen geht es um folgende Maßnahmen:
Suchen und Beproben von Fallwild und von schwerkrankem Schwarzwild
Eine intensive, möglichst systematische Fallwildsuche wird zur frühzeitigen Erkennung eines Ausbruches für unerlässlich gehalten. Eine Verpflichtung zur Fallwildsuche besteht nicht. Jede Fallwilduntersuchung trägt zur Früherkennung bei. Die Höhe der Entschädigung für eine Fallwildbeprobung beträgt 50 Euro pro Tier.
Die Antragstellung ist vom 1. April bis 31. Mai für das vorangegangene Jagdjahr möglich.
Mehrabschuss von Schwarzwild aller Altersklassen
Eine vorsorgliche Reduzierung des Schwarzwildbestandes, kann im Fall eines ASP-Ausbruchs eine Infektionskette unterbrechen.
Für jeden niedersächsischen Jagdbezirk wurde aus den drei Jagdjahren 2014/15, 2015/16 und 2016/17 (Bezugszeitraum) ein Durchschnittswert von erlegtem Schwarzwild errechnet, der bei den antragsannehmenden Stellen (LWK-Regionalstellen) und der Bewilligungsbehörde für Forstliche Förderung erfragt werden kann. Für ein zusätzlich erlegtes Stück Schwarzwild kann eine Aufwandsentschädigung von 50 Euro pro Tier beantragt werden.
Für den Mehrabschuss von Schwarzwild besteht eine Bagatellgrenze von 150 Euro.
Einsatz von brauchbaren Jagdhunden bei revierübergreifenden Drückjagden
Eine effektive Bejagung des Schwarzwildes kann durch revierübergreifende Jagden unter Beteiligung von Jagdhunden erfolgen. Für den Einsatztag eines brauchbaren Jagdhundes an einer revierübergreifenden Jagd können 25 Euro pro Hund entschädigt werden.
Die Aufwandsentschädigung ist ausschließlich für den jeweiligen Hundeführer bestimmt.
Vorausgesetzt, dass mindestens fünf direkt aneinandergrenzende Jagdbezirke oder mindestens zwei Jagdbezirke mit einer Gesamtfläche von 1.000 ha gemeinsam eine revierübergreifende Jagd durchführen. Es ist ein gemeinsamer Antrag für alle teilnehmenden Jagdbezirke zu stellen, auch Jagdbezirke im öffentlichen Eigentum sind antragsberechtigt.
Eine Antragstellung hierfür kann bereits während des laufenden Jagdjahres oder zusammen mit der Beantragung der zuvor genannten Maßnahmen im Anschluss an das Jagdjahr (1. April bis 31. Mai) erfolgen.
Ausbildung und Prüfung von Kadaversuchhunden
Ausgebildete und geprüfte Hunde sollen im Fall eines Ausbruchs der ASP eingesetzt werden, um verendete Wildschweine zu finden. Für diese Ausbildung kann nach einer bestandenen Prüfung eine Aufwandsentschädigung beantragt werden.
Die Verwaltungsvorschrift wurde mit Wirkung zum 01.02.2021 überarbeitet
Aktuelle Antragsdokumente stehen Ihnen unten als PDF zur Verfügung. Bitte verwenden Sie stets die aktuellen Formulare und nutzen Sie unsere Ausfüllhilfe. Für die Beantragung der Entschädigung für die Hundeführer kann optional die Excel-Tabelle als Anlage 3 verwendet werden. Die Kontaktdaten der LWK-Regionalstelle, die den Antrag für Ihr Jagdrevier entgegennimmt, finden Sie in der nachstehenden Übersicht über die antragsannehmenden Stellen.
Die Antragstellung ist vom 1. April bis 31. Mai für das vorangegangene Jagdjahr möglich.
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Kontakte
Erich Knüppel
Forstliche Förderung Regionalstelle Uelzen
05841 6320
0152 5478 2460