Die aktuelle Ausgabe der "Informationsbroschüre über die einzuhaltenden Verpflichtungen bei Cross Compliance 2022" für Niedersachsen, die Freie Hansestadt Bremen und die Freie und Hansestadt Hamburg enthält auch in diesem Jahr wichtige Hinweise für Betriebe, die EU-Direktzahlungen und/oder Zahlungen für bestimmte flächenbezogene Maßnahmen des ländlichen Raums (z.B. Maßnahmen des Niedersächsischen bzw. Bremer Agrarumweltprogramms) sowie Tierschutzmaßnahmen beantragen.