Im Rahmen der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) beteiligt sich die Europäische Gemeinschaft mit dem Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF) an Investitionen zur nachhaltigen Entwicklung in den Fischwirtschaftsgebieten.
Ziel der Zuwendung ist eine von der örtlichen Bevölkerung ausgehende nachhaltige Entwicklung des „Fischwirtschaftsgebietes Niedersächsische Nordseeküste“ zu unterstützen. Zu diesem Zweck wurde durch die Lokale Fischereiaktionsgruppe (FLAG) eine Strategie für eine integrierte örtliche Entwicklung des Fischwirtschaftsgebietes Niedersächsische Nordseeküste entwickelt.
Vorhaben, die dieser Strategie sowie der Richtlinie zur Förderung der nachhaltigen Entwicklung des Fischwirtschaftsgebietes Niedersächsische Nordseeküste entsprechen und von der FLAG ausgewählt wurden, kann eine Zuwendung gewährt werden. Antragsteller können sowohl natürliche Personen sowie juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts sein.
Nach einem positiven Votum der FLAG können die entsprechenden Anträge auf Gewährung einer Zuwendung bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen (Bewilligungsstelle) gestellt werden.
Wir weisen daraufhin, dass erst nach Erteilung des Bewilligungsbescheides mit dem geplanten Vorhaben begonnen werden darf.
Auf den angehängten Seiten finden Sie weitergehende Informationen zu diesem Verfahren.
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Fischerei-Förderung in Niedersachsen
Im Rahmen der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) wird sich die Europäische Union auch in der neuen Förderperiode 2014-2020 mit dem Europäischen Meeres und Fischereifonds (EMFF) aktiv an der Weiterentwicklung der Fischerei und …
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